ÖFFNUNGSZEIT
ÖFFNUNGSZEIT
ÖFFNUNGSZEIT
Das Museum ist täglich geöffnet (außer 25. Dezember)
1. Januar bis 31. März: 10 bis 17 Uhr
1. April bis 31. Oktober: 10 bis 18 Uhr
Vom 1. November bis 31. Dezember: 10 bis 17 Uhr
Die Buchhandlung und das Restaurant sind während der Museumszeiten geöffnet.
Das Museum ist täglich geöffnet (außer 25. Dezember)
1. Januar bis 31. März: 10 bis 17 Uhr
1. April bis 31. Oktober: 10 bis 18 Uhr
Vom 1. November bis 31. Dezember: 10 bis 17 Uhr
Die Buchhandlung und das Restaurant sind während der Museumszeiten geöffnet.
Das Museum ist täglich geöffnet (außer 25. Dezember)
1. Januar bis 31. März: 10 bis 17 Uhr
1. April bis 31. Oktober: 10 bis 18 Uhr
Vom 1. November bis 31. Dezember: 10 bis 17 Uhr
Die Buchhandlung und das Restaurant sind während der Museumszeiten geöffnet.
RESTAURANT "LE MISTRAL"
RESTAURANT "LE MISTRAL"
RESTAURANT "LE MISTRAL"
MITGLIEDSBEREICH
BUCHUNG
CITÉ DU TRAIN - PATRIMOINE SNCF
Besuchen Sie die Cité du Train - SNCF Heritage, das größte Eisenbahnmuseum Europas, in Mulhouse im Elsass, und entdecken Sie das unglaubliche Epos der Eisenbahnen in Frankreich, von den Anfängen der ersten Dampflokomotiven bis zum TGV!
COVID-19 | Impfpass
In Anwendung von Regierungsentscheidungen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID19 ist der Impfpass für Personen ab 16 Jahren obligatorisch, um Zugang zur Cité du Train - SNCF Heritage zu erhalten.
Es besteht aus der Vorlage eines dieser vier Beweise:
Impfbescheinigung (vollständiger Impfplan, Auffrischungsdosis in der Frist für Personen ab 18 Jahren und 1 Monat enthalten, die berechtigt sind);
Virologische Screening-Untersuchung schließt nicht auf Kontamination durch Covid-19;
Bescheinigung über die Wiedereinstellung, die mehr als 11 Tage und weniger als sechs Monate alt ist;
Bescheinigung über die Kontraindikation für die Impfung.
Bis zum 15. Februar 2022 ist für Personen, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben, eine Ausnahmeregelung zur Verwendung eines negativen Testzertifikats von weniger als 24 Stunden als Teil des Impfpasses möglich, bis zu ihrer zweiten Dosis.
Unterliegen Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren der Impfpasspflicht, können die 12- bis 15-Jährigen weiterhin den bisher bekannten Gesundheitspass vorlegen.